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   BGH, 27.04.2010 - 4 StR 104/10   

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https://dejure.org/2010,14324
BGH, 27.04.2010 - 4 StR 104/10 (https://dejure.org/2010,14324)
BGH, Entscheidung vom 27.04.2010 - 4 StR 104/10 (https://dejure.org/2010,14324)
BGH, Entscheidung vom 27. April 2010 - 4 StR 104/10 (https://dejure.org/2010,14324)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 177 Abs. 2, Abs. 5 StGB; § 46 StGB
    Strafrahmenwahl bei der Vergewaltigung (Gesamtwürdigung bei der Begründung eines besonders schweren Falles über ein Regelbeispiel)

  • lexetius.com
  • openjur.de

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 364
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.09.2005 - 4 StR 163/05

    Strafrahmenwahl bei Vergewaltigung (Begriff der Vergewaltigung; Entfallen der

    Auszug aus BGH, 27.04.2010 - 4 StR 104/10
    Dabei hat es nicht erkennbar bedacht, dass bei Vorliegen eines Regelbeispiels des § 177 Abs. 2 StGB bei der Strafrahmenwahl zunächst zu prüfen ist, ob trotz Vorliegens des Regelbeispiels wegen anderer erheblich schuldmindernder Umstände der Strafrahmen des § 177 Abs. 2 StGB nicht anzuwenden, sondern von dem Normalstrafrahmen des Abs. 1 auszugehen ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 6. März 2001 - 4 StR 558/00, StV 2001, 456 und vom 13. September 2005 - 4 StR 163/05, NStZ-RR 2006, 6, jew. m.w.N.).
  • BGH, 06.03.2001 - 4 StR 558/00

    Vergewaltigung; Sexuelle Nötigung; Regelbeispiel; Strafrahmenprüfung;

    Auszug aus BGH, 27.04.2010 - 4 StR 104/10
    Dabei hat es nicht erkennbar bedacht, dass bei Vorliegen eines Regelbeispiels des § 177 Abs. 2 StGB bei der Strafrahmenwahl zunächst zu prüfen ist, ob trotz Vorliegens des Regelbeispiels wegen anderer erheblich schuldmindernder Umstände der Strafrahmen des § 177 Abs. 2 StGB nicht anzuwenden, sondern von dem Normalstrafrahmen des Abs. 1 auszugehen ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 6. März 2001 - 4 StR 558/00, StV 2001, 456 und vom 13. September 2005 - 4 StR 163/05, NStZ-RR 2006, 6, jew. m.w.N.).
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